Master ab WS 17/18
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Wann kann man ein Masterstudium beginnen?
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Wie viele PSP muss/kann ich wählen?
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Was ist das wissenschaftliche Projekt?
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Wo/ Wie werden Seminare und wissenschaftliche Projekte zugeordnet?
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Wie viele CPs kann ich in Wahlfächern erbringen?
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Was sind Zusatzprüfungen?
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Worauf muss ich beim Wechsel meines Studiengangs achten?
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Masterarbeit zu schreiben?
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In welcher Sprache darf ich Module belegen?
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Kann das "wissenschaftliche Projekt" mit einem Praktikum nachgewiesen werden?
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Was ist bei einem angestrebten Auslandsaufenthalt im 3. FS in einem Masterstudiengang zu beachten?
In den Masterstudiengängen BWL, IMME und ORBA kann man sich zum Wintersemester und auch zum Sommersemester bewerben.
In den Masterstudiengängen FINEC und VWPA/EPA kann man nur zum Wintersemester beginnen.
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren findet Ihr auf der Website der FWW.
Im Masterstudium BWL/Business Economics sind mindestens zwei der folgenden Profilierungsschwerpunkte (PSP) zu wählen:
- Accounting & Taxation
- Finance
- Logistics & Operations Management
- Marketing & E-Business
- Management & Entrepreneurship
- Economics
In jedem Schwerpunkt sind mindestens 4 Module nachzuweisen.
Im Masterstudiengang IMME sind bei Immatrikulation VOR dem WS 2019/20 mindestens zwei PSP zu wählen, wobei auch hier in jedem PSP mindestens 4 Module nachzuweisen sind. Bei Immatrikulation ab dem Wintersemester 2019/20 müssen in einem PSP mindestens 3 Module nachgewiesen werden. Folgende Schwerpunkte stehen zur Auswahl:
- International Management
- Marketing
- Entrepreneurship
Im Masterstudiengang ORBA sind 35 CPs in einem der folgenden PSP zu erbringen:
- Financial Management
- Supply Chain Management
In den Studiengängen BWL, IMME, FINEC und ORBA ist ein wissenschaftliches Projekt / Scientific Project Bestandteil des Studiums. Dieses umfasst 15 CPs und ist eine komplexe Aufgabenstellung am praktischen Beispiel. Es wird eine Projektarbeit geschrieben und verteidigt. In Absprache mit einem Lehrstuhl besteht auch die Möglichkeit, selbstständig ein Projekt zu bearbeiten.
Master BWL: Es müssen mindestens ein Seminar und genau ein wissenschaftliches Projekt im Wahlbereich belegt werden. Alle Module im Wahlpflichtbereich sind immer mindestens einem Profilierungsschwerpunkt zugeordnet. Das Seminar und das Projekt muss nicht zwingend den beiden abzuschlißenden Profilierungsschwerpunkten (PSP) zugeordnet werden. Wird ein zweites Seminar (kein Anspruch) belegt, kann es entweder auch dem Wahlpflichtbereich oder dem Wahlbereich zugeordnet werden.
Master IMME: Es müssen mindestens ein Seminar und genau ein wissenschaftliches Projekt im Wahlbereich belegt werden. Alle Module im Wahlpflichtbereich sind immer mindestens einem Profilierungsschwerpunkt zugeordnet. Das Seminar und das Projekt muss nicht zwingend dem abzuschlißenden Profilierungsschwerpunkten (PSP) zugeordnet werden. Wird ein zweites Seminar (kein Anspruch) belegt, kann es entweder auch dem Wahlpflichtbereich oder dem Wahlbereich zugeordnet werden.
Master ORBA: Es müssen genau ein Seminar und ein wissenschaftliches Projekt im gewählten Profilierungsschwerpunkt gewählt werden. Ein zweites Seminar (kein Anspruch) kann nur im Ergänzungsbereich als Wahlmodul belegt werden.
Master FINEC: Es muss ein Seminar und das wissenschaftliche Projekt im Vertiefungsbereich belegt werden.
Master EPA: Es müssen mindestens 20 CP durch Seminare im Vertiefungsbereich nachgewiesen werden. Ein weiteres Seminare bzw. weitere Semianre (kein Anspruch) können entweder im Vertiefungs- und/oder im Ergänzungsbereich belegt werden.
Vor dem WS 2019/20:
Master BWLund IMME: Es können bis zu 15 CPs in Wahlfächern erbracht werden. Als Wahlfächer zählen Veranstaltungen, die keinem Profilierungsschwerpunkt zugeordnet sind. Die Übersicht der pro Semester angebotenen Wahlfächer findet ihr im Vorlesungsverzeichnis des LSF.
Master ORBA: im WS 2017/18 können bis zu 20 CPs in Wahlfächern erbracht werden, ab SS 2018 sogar bis zu 25 CPs.
Ab dem WS 2019/20:
Master BWL und IMME: es können bis zu 3 Module im Wahlbereich gelegt werden, unabhängig von der Anzahl der CP. Prinizipiell gilt bei BWL und IMME: Wahlmodule können, müssen aber nicht belegt werden.
Master ORBA: Es sind mindestens 10 CPs in Wahlmodulen nachzuweisen.
Mit Zusatzprüfungen werden weitere Prüfungen bezeichnet, die nicht Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule der FWW darstellen. Diese gehen nicht in die Berechnung der Masterendnote mit ein, werden aber auf dem Zeugnis ausgewiesen, so eine vorausgegangene Prüfungsanmeldung erfolgt ist.
Diese eignen sich insbesondere, wenn man weitere Fähigkeiten oder Kenntnisse, wie z.B. Fremdsprachen, ausweisen möchte.
Wenn Ihr in einen anderen Masterstudiengang unserer Fakultät wechseln möchtet, müsst ihr die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang erfüllen. Dann könnt ihr bis zur regulären Bewerbungsdeadline einen Antrag auf Studiengangswechsel stellen. Dabei sind alle erforderlichen Unterlagen selbst einzureichen!
BWL: Eine Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen bekommt ihr auf der Website der FWW. Die Deadline für die Antragsstellung ist der 15. September bzw. 15. März für einen Wechsel zum Winter- bzw. Sommersemester.
VWPA: Eine Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen bekommt ihr auf der Website der FWW. Die Deadline für die Antragsstellung ist der 15. September für einen Wechsel zum Wintersemester.
FINEC: Eine Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen bekommt ihr auf der Website des ISP. Die Deadline für die Antragsstellung ist der 15. September für einen Wechsel zum Wintersemester. Hier ist außerdem ein Motivationsschreiben sowie ein Nachweis über eure englischen Sprachkenntnisse einzureichen. Welche Nachweise für FINEC akzeptiert werden findet ihr hier.
IMME: Eine Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen bekommt ihr auf der Website des ISP. Die Deadline für die Antragsstellung ist der 15. Juli bzw. 15. Januar für einen Wechsel zum Winter- bzw. Sommersemester, da IMME zulassungsbeschränkt ist. Hier ist außerdem ein Motivationsschreiben sowie ein Nachweis über eure englischen Sprachkenntnisse einzureichen. Welche Nachweise für IMME akzeptiert werden findet ihr hier.
ORBA: Eine Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen bekommt ihr auf der Website des ISP. Die Deadline für die Antragsstellung ist der 15. Juli bzw. 15. Januar für einen Wechsel zum Winter- bzw. Sommersemester, da ORBA zulassungsbeschränkt ist. Hier ist ebenfalls ein Motivationsschreiben sowie ein Nachweis über eure englischen Sprachkenntnisse einzureichen. Welche Nachweise für ORBA akzeptiert werden findet ihr hier.
Achtung: Die Sprachnachweise für FINEC, IMME und ORBA sind nicht ident!
Wir empfehlen euch, die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs sowie alle zusätzlichen, von der Fakultät bereitgestellten, Unterlagen genau anzuschauen, bevor ihr eure Bewerbungsunterlagen erstellt und einreicht. Dort findet ihr auch Hinweise zum Inhalt des Motivationsschreibens.
Immatrikulation VOR dem WS 2019/20: Zur Masterarbeit wird nur zugelassen, wer ordentlich immatrikuliert ist und mindestens 75 CP, einschließlich der Pflichtmodule und aller Wahlpflichtmodule aus den Profilierungsschwerpunkten, erfolgreich nachgewiesen hat. In Studiengängen, die ein Seminar und wissenschaftliches Projekt beinhalten, sind diese ebenfalls erfolgreich nachzuweisen.
Immatrikulation ab dem WS 2019/20:
BWL: Zur Masterarbeit wird nur zugelassen, wer ordentlich immatrikuliert ist, mindestens 75 CP erfolgreich nachgewiesen hat, mindestens zwei Profilierungsschwerpunkte bestanden hat und ein Seminar im Umfang von 10 CP erfolgreich abgeschlossen hat.
IMME: Zur Masterarbeit wird nur zugelassen, wer ordentlich immatrikuliert ist, mindestens 75 CP einschließlich aller Pflichtmodule erfolgreich nachgewiesen hat, mindestens einen Profilierungsschwerpunkt bestanden hat und mindestens ein Seminar im Umfang von 10 CP erfolgreich abgeschlossen hat.
ORBA: Zur Masterarbeit wird nur zugelassen, wer ordentlich immatrikuliert ist, mindestens 75 CP erfolgreich nachgewiesen hat, mindestens 15 CP in jedem der beiden Grundlagenbereiche erfolgreich nachgewiesen hat und das Seminar im Umfang von 10 CP erfolgreich abgeschlossen hat.
VWPA/EPA: Zur Masterarbeit wird nur zugelassen, wer ordentlich immatrikuliert ist, mindestens 75 CP einschließlich aller Pflichtmodule erfolgreich nachgewiesen hat und mindestens ein Seminar im Umfang von 10 CP erfolgreich abgeschlossen hat.
FINEC: Zur Masterarbeit wird nur zugelassen, wer ordentlich immatrikuliert ist, mindestens 75 CP einschließlich aller Pflichtmodule erfolgreich nachgewiesen hat, mindestens 5 CP im Bereich „Academic Methods“ und das Seminar im Umfang von 10 CP erfolgreich abgeschlossen hat.
Das Projekt muss somit noch nicht vorgewiesen werden. Wir empfehlen aber, das Projekt vor der Masterarbeit abzuschließen.
ab WS 2017/18:
Master BWL: Die Modulprüfungen sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
Master IMME: Die Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule finden in der Regel in englischer Spraches statt. Es können bis zu 15 CP in deutschsprachigen Modulen belegt werden. Die Modulprüfungen sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
Master VWPA/EPA: Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
Master FINEC: Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule finden in englischer Sprache statt.
Master ORBA: Die Pflicht- und Wahlpflicht- und Wahlmodule finden in der Regel in englischer Spraches statt. Es können bis zu 20 CP in deutschsprachigen Modulen belegt werden. Die Modulprüfungen sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
ab WS 2019/20:
Master BWL: Die Modulprüfungen sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
Master IMME: Die Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule finden in der Regel in englischer Spraches statt. Es können bis zu drei deutschsprachige Module belegt werden. Die Modulprüfungen sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
Master EPA: Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule finden in der Regel in englischer Spraches statt. Es können bis zu vier deutschsprachige Module belegt werden. Die Modulprüfungen sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
Master FINEC: Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule finden in englischer Sprache statt. Die Modulprüfungen sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
Master ORBA: Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule finden in der Regel in englischer Spraches statt. Es können bis zu vier deutschsprachige Module belegt werden. Die Modulprüfungen sind in der jeweiligen Sprache des Lehrangebots zu erbringen.
Im Rahmen der Masterprogramme ist kein Pflicht-Praktikum vorgesehen, so dass keine Möglichkeit besteht sich ein Praktikum als Studienleistung für die Studiengänge anrechnen zu lassen. Es ist grundsätzlich jedoch möglich, das wissenschaftliche Projekt auf einer Fragestellung aufzubauen, die Inhalte eines Praktikums aufgreift. Inwiefern diese Möglichkeit bei eurem wissenschaftlichen Projekt gegeben ist, muss mit dem Lehrstuhl geklärt werden.
Da die Programmstrukturen keine Praktika beinhalteten, diese aber für euren beruflichen Einstieg als sehr wichtig angesehen wird, wird euch empfoholen ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren. Für das freiwillige Praktikum könnt ihr euch mit dem entsprechenden Formular im Studiendezernat bzw. Prüfungsamt ein Urlaubssemester beantragen.
Möchtet ihr ein Studienaufenthalt im Ausland absolvieren, beachtet bitte folgende Hinweise:
1. Sucht euch eine Unversität im Ausland. Kooperationsangebote gibt es hier.
2. Prüft die angeboteten Lehrveranstaltungen und wählt diese entsprechend eurer Programmstruktur und eures Interesses.
3. Das "wissenschaftliche Projekt" (Modul im 3. FS) kann durch 2 oder 3 Module substitutiert werden. Diese 2-3 Module sollen eine zusammenhängende Thematik behandeln und mindestens eins dieser Module muss auf einen Seminarcharakter verweisen, d.h. es muss das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit und eine Präsentation beinhalten. Diese 2-3 Module müssen insgesamt mit mindestens 15 CP bewertet worden sein. Bitte beachtet, dass das „wissenschaftliche Projekt“ als eine Vorstufe der Masterarbeit angedacht ist.
4. Über die finale Anerkennung der im Ausland belegten Module für Ihr OVGU Studium entscheidet das Prüfungsamt der FWW, insbesondere Herr Dr. T. Richter. Eine Beratung sowie die Unterzeichnung des „Learning Agreements“ (insbes. ERASMUS) ist vor dem Auslandsaufenthalt unbedingt erforderlich.