Gibt es einen Weg, sich von Prüfungen wieder abzumelden?
Ja. Bis ca. 4 Wochen vor Beginn der Prüfungsphase ist eine Abmeldung im Selbstbedienungsportal LSF möglich. Das genaue Datum ist ebenfalls auf der Website des Prüfungsamts unter "wichtige Termine" zu finden. Danach ist die Prüfungsanmeldung verbindlich, d.h. sie kann nicht mehr rückgängig gemacht werden! Bei Prüfungen, die außerhalb des Prüfungszeitraums stattfinden, ist i.d.R. keine Abmeldung möglich.
Bei unentschuldigtem Fehlen zu einer angemeldeten Prüfung gilt die Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Gründe für den Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung sind dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Ein solcher Grund kann bspw. Krankheit sein. In solchen Fällen sollte man als erstes unverzüglich eine schriftliche Information an das Prüfungsamt schicken. Diese beinhaltet die Angabe, an welchen Prüfungen man aufgrund der Krankheit nicht teilnehmen kann. Außerdem wird dazu ein unverzüglicher Nachweis der Krankheit durch ein ärztliches Attest benötigt (Vordrucke dazu gibt es direkt im Prüfungsamt oder auf dessen Homepage).